Schularzt
Allgemeine Informationen
Im Schuljahr 2003/2004 wurde in unserer Gemeinde das neue Schularztwesen eingeführt. Da vom Kanton aus die sogenannten „Reihenuntersuchungen“ an den Schulen durch die Schulärzte gestrichen wurden, erfolgen die Vorsorgeuntersuchungen im 6. und 10. Lebensjahr nun individuell durch den Kinder-, Haus- oder Schularzt.
Grundsätzlich sollen die Untersuchungen beim Haus- oder Kinderarzt in deren Praxis durchgeführt werden, weil dieser Arzt das Kind bereits kennt. Falls Sie dies aber ausdrücklich wünschen, kann die Untersuchung auch durch den Schularzt in seiner Praxis ausgeführt werden. Sie sollten Ihr Kind im Kindergarten und in der 4. Klasse zur ärztlichen Untersuchung begleiten. Die ärztliche Vorsorgeuntersuchung muss vom Arzt auf der Gesundheitskarte der Vorsorgeuntersuchung bestätigt werden. Die Rechnung für die Untersuchung geht in jeden Fall an die Eltern. Den Eltern wird empfohlen abzuklären, ob die Krankenkasse die Kosten übernimmt.
Achtung! Den Impfausweis oder noch besser eine Kopie davon unbedingt zur Untersuchung mitnehmen!
Der Schularzt Dr. Kohler in Derendingen überprüft die Kontrollkarten und wird die Eltern auf unvollständig ausgefüllte Karten aufmerksam machen oder fordert allenfalls fehlende Karten ein.
Der Schularzt steht Ihnen für Beratung in allen Fragen, die allfällige Gesundheitsprobleme Ihres Kindes im Zusammenhang mit der Schule betreffen, zur Verfügung.
Umfang und Inhalt der ärztlichen Untersuchungen gemäss Empfehlungen für den Schulärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes des Kantons Solothurn.
Was tun im Kindergarten
- Sie erhalten vom Sekretariat die Gesundheitskarte Ihres Kindes.
- Bis Ende April 2024 Ihren Haus oder Kinderarzt aufsuchen. Die gelbe Gesundheitskarte, die Sie zusammen mit dem Impfausweis Ihres Kindes aufbewahren sollten, ausfüllen lassen. Wenn Sie Ihr Kind nicht impfen lassen wollen, bitte entsprechend notieren. Es besteht auch die Möglichkeit beim Schularzt diese Vorsorgeuntersuchung zu machen.
- Die Gesundheitskarte, mit einer aktuellen Kopie des Impfausweises, anfangs Mai 2024 den entsprechenden Lehrpersonen abgeben.
- Diese leiten die Karten an den Schularzt weiter, welcher die Karten kontrolliert und überprüft. Fehlende Karten werden durch den Schularzt eingefordert.
Was tun in der 4. Klasse
- Bis Ende April 2024 Ihren Haus oder Kinderarzt aufsuchen. Die gelbe Gesundheitskarte, die Sie zusammen mit dem Impfausweis Ihres Kindes aufbewahren sollten, ausfüllen lassen. Wenn Sie Ihr Kind nicht impfen lassen wollen, bitte entsprechend notieren. Es besteht auch die Möglichkeit beim Schularzt diese Vorsorgeuntersuchung zu machen.
- Die Gesundheitskarte, mit einer aktuellen Kopie des Impfausweises, anfangs Mai 2024 den entsprechenden Lehrkräften abgeben.
- Diese leiten die Karten an den Schularzt weiter, welcher die Karten kontrolliert und überprüft. Fehlende Karten werden durch den Schularzt eingefordert.